Das muss dein Sportverein beim Mitgliedsbeitrag beachten

Eine reich aussehende Comicfigur, dazu fallen gezeichnete Geldscheine mit Dollarnoten vom Himmel

Die wichtigsten Basics rund um eure Mitgliedsbeiträge 

Mitgliedsbeiträge sind quasi der Treibstoff für die Vereinsarbeit in Deutschland. Heißt: Ohne Mitgliedsbeiträge gäbe es nicht den Sportverein um die Ecke, nicht den Bildungsverein im Nachbarort und auch nicht den Förderverein für das städtische Schwimmbad.

Trotzdem darf ein Verein nicht einfach so seine Vereinsmitglieder um eine bestimmte Gebühr bitten. Hier kommt mal wieder eure Satzung ins Spiel, in der ihr, wenn ihr einen Mitgliedsbeitrag im Verein erheben wollt, gewisse Regularien beachten müsst. Welche das sind? Verraten wir euch!

Disclaimer: Da es hier im weitesten Sinne um das Vereinsrecht geht, solltet ihr auch beim Thema Mitgliedsbeitrag im Verein genau wissen, was ihr tut. Dieser Artikel stellt daher keine juristische Beratung dar, sondern soll einen ersten Überblick liefern. Im Zweifelsfall könnt ihr immer Vereinsexpert:innen aus eurer Gegend zu Rate ziehen, die euch gerne helfen werden.

Welche Arten von Mitgliedsbeiträgen für Vereine gibt es überhaupt?

Mitgliedsbeitrag ist nicht immer gleich Mitgliedsbeitrag – ihr müsst nicht einmal unbedingt Geld von euren Mitgliedern verlangen. Stattdessen habt ihr mehrere Möglichkeiten, mit welcher Art von Beitrag sich eure Vereinsmitglieder einbringen können:

  • Geldbeträge (z.B eine Gebühr pro Monat oder pro Jahr der Mitgliedschaft)
  • Arbeitsleistung (z.B. eine bestimmte Arbeitsschicht pro Monat)
  • Sachleistungen (z.B. als Ergänzung oder Alternative zu Geldbeträgen)
  • Aufnahmegebühren (z.B. ein fester Betrag, der nur einmalig fällig wird)

Ganz egal, wie euer Verein funktioniert: Ihr könnt einfach die Option wählen, die am besten zu euch passt und dabei hilft, eure Vereinsziele zu erreichen. Allerdings entscheiden sich die meisten Vereine erfahrungsgemäß für “ganz normale” Mitgliedsbeiträge in Form von regelmäßigen Gebühren.

All diese Varianten haben gemeinsam, dass der Mitgliedsbeitrag zu den klassischen Pflichten gehört, die alle Vereinsmitglieder beachten müssen. Was ihr dafür bekommt, ist quasi die Vereinsarbeit – und die Gewissheit, dass ihr Teil einer starken Institution seid. Denn im Gegensatz zu einmaligen Spenden oder Sponsorings kann euer Verein dank der Mitgliedsbeiträge mit festen Einnahmen planen und sich so absichern. Das hilft zum Beispiel dann, wenn ihr Werbung für euren Sportverein machen wollt. Und auch ihr als Vereinsmitglieder könnt profitieren, denn Mitgliedsbeiträge im Verein sind fast immer steuerlich absetzbar – es handelt sich dann um Sonderausgaben, die ihr in eurer Steuererklärung entsprechend angeben könnt.

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Was ihr wie in der Vereinssatzung angeben müsst

Da die Art und Weise der erhobenen Mitgliedsbeiträge ein ziemlich wichtiger Faktor ist, kommt es an dieser Stelle (mal wieder) auf eure Vereinssatzung an. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Verein auf verlässliche Art und Weise Beiträge erhebt und niemanden durch schnelle Anpassungen ausschließen kann. Immerhin sind Änderungen in der Vereinssatzung immer mit einem gewissen Aufwand verbunden – mehr dazu erfahrt ihr in unseren Artikel über Vereinssatzungen.

Was eure Mitgliedsbeiträge angeht, muss deren Art und Weise (z.B. ob es sich um Geldbeträge und/oder eine Aufnahmegebühr handelt) grob aus eurer Vereinssatzung hervorgehen. Auch dann, wenn ihr gar keine Mitgliedsbeiträge im Verein erheben wollt, könnt ihr das entsprechend in eurer Satzung angeben. Falls ihr euch, wie die meisten Vereine, für Mitgliedsbeiträge entscheidet, könnt ihr deren genaue Höhe aber flexibler gestalten und beispielsweise auf eurer Mitgliederversammlung entscheiden.

Mitgliedsbeitrag im Verein anpassen – ohne Satzungsänderung!

Viele Vereine entscheiden sich auch dazu, eine Beitragsordnung zu beschließen. Denn wie ihr vermutlich wisst, bieten Vereinsordnungen genau für solche Fälle die Möglichkeit, wichtige Themen einerseits zu regulieren, andererseits dafür aber nicht direkt die Vereinssatzung ändern zu müssen. Auf diese Weise bewahrt ihr euch für eure Vereinsarbeit gewisse Freiheiten: Ihr könnt beispielsweise ohne Satzungsänderung beschließen, dass Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit werden. Oder ihr könnt, zum Beispiel aufgrund von Inflation oder gestiegener Kosten, gewisse Anpassungen bei der Beitragshöhe vornehmen. Die Rahmenbedingungen für solche Fälle könnt ihr vorher recht unkompliziert in der Beitragsordnung vermerken.

Unterm Strich könnt ihr euch auch einfach unsere Faustregel merken: Um die mögliche Flexibilität beim Mitgliedsbeitrag so gut wie möglich auszunutzen, solltet ihr in eurer Vereinssatzung den Part zum Mitgliedsbeitrag so genau wie nötig, aber auch so allgemein wie möglich formulieren. Für die Details gibt’s dann eure Mitgliederversammlung oder eine spezielle Beitragsordnung.

Wichtig ist: Wenn ihr im Rahmen eurer Möglichkeiten eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge im Verein umsetzen (und vorher beschließen) wollt, solltet ihr eure Mitglieder immer transparent über die Gründe informieren. Wenn ihr dazu eine Abstimmung auf eurer Mitgliederversammlung durchführen wollt, ist es wichtig, eure Mitglieder am besten schon im Zuge der Einladung zur Versammlung über euer Vorhaben zu informieren. So stellt ihr sicher, dass sich niemand vor den Kopf gestoßen fühlt – und, dass euer Vorhaben dann auch gelingt.

Mustersatzungen und Vorlagen

Mustersatzungen und Vorlagen für eure Beitragsordnung findet ihr ganz einfach online, beispielsweise bei Ehrenamt24.de. Natürlich solltet ihr euch aber nicht blind auf solche Vorlagen verlassen, sondern im Zweifel auf professionellen Rat setzen.

Wer zahlt, klebt! Eigenes Stickeralbum für eure Mitglieder

Wir finden: Wer regelmäßig Mitgliedsbeiträge im Verein zahlt, hat eine Belohnung verdient! Wenn ihr das auch so seht und euren Vereinsmitgliedern etwas zurückgeben wollt, könntet ihr über ein eigenes Stickeralbum nachdenken – und euren Mitgliedern die Bühne geben, die sie verdient haben. Da das für euch als Verein komplett kostenlos ist, müsst ihr dazu nicht einen Cent aus euren Mitgliedsbeiträgen in die Hand nehmen. Ganz im Gegenteil: Wenn ihr noch Sponsor:innen akquiriert, könnt ihr sogar eure Finanzen aufbessern!

Mit nur einem Klick erfahrt ihr, wie ihr im Handumdrehen Stickermotive für all eure Vereinsmitglieder bekommt. Die so entstandenen Sticker und Alben werden dann zehn Wochen lang in einem Supermarkt in eurer Stadt oder Gemeinde verkauft. Die Folge: Sammelfieber durch und durch!

Stickerstars-Sammelerlebnis

Das Sammelalbum für lokale Stars

Wie hoch sollte der Mitgliedsbeitrag im Verein sein?

Die Gelder, die ein Verein über Mitgliedsbeiträge einnimmt, sind oft dessen wichtigste und vor allem planbarste Einnahmequelle. Daher dürfen diese Einnahmen praktisch für alle Angelegenheiten verwendet werden, die der Umsetzung des in der Satzung verankerten Vereinszwecks dienen. Und wenn ihr eure Ausgaben kennt, könnt ihr recht einfach die ideale Höher der Mitgliedsbeiträge in eurem Verein berechnen, wenn ihr euch zwei konkrete Ziele setzt:

  1. Die jährlichen Fixkosten (abzüglich etwaiger weiterer planbarer Einnahmen) sollten gedeckt werden.
  2. Es sollte ein kleiner, angemessener Puffer für Rücklagen gebildet werden.

Wenn ihr diese Posten durch die Anzahl eurer Mitglieder teilt, habt ihr einen soliden Anhaltspunkt für die ideale Höhe eurer Mitgliedsbeiträge im Verein. Natürlich solltet ihr aber darauf achten, dass euer Mitgliedsbeitrag auch für alle Vereinsmitglieder erschwinglich ist und bleibt.

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