Vereinsrecht checken in 10 Minuten

Eine Figur von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, mit einer Waage als Symbol für das Vereinsrecht

Vereinsgesetz, BGB, Pflichtorgane & Co im Überblick

Wenn ihr euch in einem eingetragenen Verein engagiert, wisst ihr, dass erfolgreiche Vereinsarbeit manchmal mit Bürokratie verbunden ist. Zum Beispiel dann, wenn ein Verein seine Vereinssatzung ändern will oder eine ordentliche Mitgliederversammlung ausgerichtet werden soll, kommen recht schnell die Regelungen aus dem Vereinsrecht ins Spiel.

Damit soll euch aber keineswegs das Leben schwer gemacht werden, ganz im Gegenteil. Denn: Die gesetzlichen Regelungen im Vereinsrecht dienen in erster Linie euch selbst – und sorgen für Sicherheit.

Warum das so ist, und was ihr als Vereinsmitglieder zum Thema Vereinsrecht wissen solltet, erfahrt ihr in Windeseile in unserem Überblick. Und falls ihr euch für unsere Stickeralben für Vereine interessiert, gibt's hier eine kleine Abkürzung:

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Was genau versteht man unter dem Begriff Vereinsrecht?

Zunächst mal müsst ihr zwei wichtige Begriffe unterscheiden: Vereinsrecht und Vereinsgesetz.

Das “Vereinsrecht” ist quasi der Überbegriff für das Rechtsgebiet, mit dem die Vereinsarbeit in Deutschland rechtlich geregelt wird. Prinzipiell kommen dabei drei Gesetzestexte zum Tragen:

  1. Die Vereinigungsfreiheit im Grundgesetz garantiert das Recht für alle Bürger:innen, Vereine zu gründen und frei über einen Beitritt zu entscheiden. 
  2. Die Paragraphen 21-79 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regulieren unter anderem die Gründung und Organisation eines Vereins. Das betrifft zum Beispiel Änderungen an der Vereinssatzung, Vorstandswahlen oder die Durchführung von Mitgliederversammlungen.
  3. Im Vereinsgesetz wird der öffentlich-rechtliche Aspekt des Vereinsrechts reguliert. Das heißt, dass in erster Linie das Verhältnis zwischen Staat und Verein geregelt wird – zum Beispiel dann, wenn ein Verein verboten werden soll.

Wer also sagt, dass etwas im “Vereinsrecht” geregelt sei, meint damit, dass in einem dieser drei Gesetzestexte eine entsprechende Passage zu finden ist. Meistens geht es allerdings um die Regelungen im BGB, die auch ganz alltägliche Bestandteile der Vereinsarbeit betreffen.

Warum gibt es Vereinsrecht überhaupt?

Ihr fragt euch, wozu der ganze Aufwand überhaupt gut ist? Ganz einfach: Die Vereinskultur trägt einen ziemlich gewichtigen Teil zur Vielfalt in eurer Gegend bei und baut einzig und allein auf bürgerliches Engagement. Daher ist es nur fair, dass Vereine gewisse Rechte und Pflichten haben.

Dann gibt es noch einen historischen Grund: Denn die Erfahrungen der deutschen Geschichte haben gezeigt, wie wichtig es ist, unabhängige Institutionen zu haben, die nicht “einfach so” verboten oder abgeschafft werden können. Das Ziel muss also sein, mit dem Vereinsrecht einerseits klare Regeln zu schaffen, aber auch für starke Vereine zu sorgen, die unabhängig von der Politik agieren können. Daher sollen die Regelungen im Vereinsrecht einen Rahmen abstecken, innerhalb dem ihr euch engagieren könnt.

Welche Vereinsformen laut Vereinsrecht vorgesehen sind

Prinzipiell können Vereine nach verschiedenen Regeln funktionieren, abhängig von ihrer Vereinsform. Die bekannteste Variante dabei ist der “eingetragene Verein”. Doch was bedeutet das überhaupt? Und: Welche Rechtsformen für Vereine sieht das Vereinsrecht sonst noch vor?

Eingetragener Verein

Ein eingetragener Verein heißt so, weil er im Vereinsregister des örtlichen Amtsgerichts eingetragen ist. Der Verein gilt dann als juristische Person, was mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Außerdem muss ein eingetragener Verein über eine Vereinssatzung verfügen, in der wichtige Grundlagen der Vereinsarbeit geregelt sind.

Das Besondere: Ein eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt werden – damit sind umfangreiche Steuervergünstigungen verbunden. Im Gegenzug leisten viele gemeinnützige eingetragene Vereine einen wichtigen Beitrag für das soziale und kulturelle Leben vor Ort. Genau hier muss auch der Fokus liegen, denn eingetragene Vereine dürfen laut Vereinsrecht keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen – man spricht dann auch von einem Idealverein.

Nicht eingetragener Verein

Während eingetragene Vereine als juristische Personen gelten, ist das bei nicht eingetragenen Vereinen nicht der Fall. Was das bedeutet? Ganz einfach: Es geht um die Haftung. Bei eingetragenen Vereinen haftet der Verein als solches, während bei nicht eingetragenen Vereinen die Vereinsmitglieder oder der Vorstand selbst haften müssen – zum Beispiel dann, wenn ein Verein Schulden anhäuft.

Nicht eingetragene Vereine sind, wie der Name schon sagt, nicht im Vereinsregister eingetragen. Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn es sich beispielsweise nur um einen kleinen Hobbyverein handelt oder ihr als Verein sowieso nicht öffentlich in Erscheinung treten wollt. Das Ganze ist also eine unbürokratische Option für Leute, die mit ihrem Verein nicht gemeinnützig und eher “im Hintergrund” aktiv sein möchten und den Aufwand der klassischen Vereinsarbeit scheuen.

Altrechtlicher Verein

Wusstet ihr, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schon seit dem Jahr 1900 gilt? Wir auch nicht…

Nun gibt es allerdings Vereine, die sich bereits vor dem Jahr 1900 gegründet haben. Diese sind logischerweise älter als das BGB, können daher darüber nicht reguliert werden und sind auch nicht im Vereinsregister eingetragen. Hier handelt es sich laut Vereinsrecht um altrechtliche Vereine. Spannend: Bis heute operieren einige Logen der Freimaurer in diesem Modus, aber auch zahlreiche Turnvereine oder die Berliner Stadtmission.

Wirtschaftlicher Verein

Ein wirtschaftlicher Verein soll seinen Mitgliedern wirtschaftliche bzw. finanzielle Vorteile ermöglichen. Auf diese Weise können zum Beispiel Sparvereine oder Dorfgemeinschaftsläden organisiert sein. Das geht aber nur, wenn die zuständige Landesbehörde speziell diese Vereinsform als geeignet beurteilt. Wirtschaftliche Vereine müssen nicht ins Vereinsregister eingetragen werden, was weniger Kosten für Gerichte oder Notar:innen bedeutet.

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Welche Pflichtorgane im Vereinsrecht vorgesehen sind

Im Vereinsrecht sind Pflichtorgane definiert, die jeder Verein haben muss. Die Regelungen dazu findet ihr im BGB ab Paragraph 21, konkret vorgeschrieben sind darin ein Vereinsvorstand und regelmäßige Mitgliederversammlungen. Außerdem sind natürlich noch weitere Organe oder Rollen sinnvoll – welche genau das jeweils sind, kann aber jeder Verein für sich entscheiden.

Der Vereinsvorstand

Der Vorstand eines Vereins trifft wichtige Entscheidungen rund um das Vereinsleben und vertritt den Verein nach außen. Das heißt auch, dass die Vorstandsmitglieder den Verein bei rechtlichen Fragen vertreten, zum Beispiel beim Thema Mitgliedsbeiträge im Verein. Die meisten Vereine haben zwischen zwei und fünf Vorstandsmitglieder: Mindestens zwei sollten es sein, damit auch bei einem Ausfall jemand die Vorstandsarbeit übernehmen kann; bei mehr als fünf Mitgliedern droht erfahrungsgemäß Verzettelung.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist kein lockeres Beisammensein, sondern die Plattform, auf der wichtige Entscheidungen rund um einen Verein getroffen werden. Daher gibt es genaue Regelungen, was Einladungen zu solchen Versammlungen angeht oder die Art und Weise, wie dort dann abgestimmt wird. Kein Wunder, dass es sich laut Vereinsrecht um ein wichtiges Pflichtorgan handelt, das in jedem Verein vorhanden sein muss.

Im Zweifelsfall mit Fachleuten sprechen!

Ihr merkt schon: Wenn ihr “einfach nur” Vereinsmitglieder sein wollt, müsst ihr euch mit den Feinheiten des Vereinsrechts kaum oder gar nicht herumschlagen. Das heißt aber nicht, dass euer Verein als solches nicht Phasen erleben kann, in denen die richtige juristische Expertise gefragt ist. Daher findet ihr online auch jede Menge Beratungsangebote und Artikel wie diesen, mit denen ihr einen guten Überblick bekommen könnt. Wenn es aber ans Eingemachte geht – zum Beispiel dann, wenn eine juristische Auseinandersetzung bevorsteht – solltet ihr unbedingt auf Vereinsrechts-Expert:innen setzen und euch beraten lassen.

Das hat auch den Vorteil, dass ihr euch mit vollem Einsatz um das kümmern könnt, was ihr am besten macht – nämlich vernünftige Vereinsarbeit, damit euer Verein prächtig gedeiht. Und da helfen wir euch gerne mit unseren Stickeralben! Folgender Plan:

  1. Ihr nutzt unseren Designer, um individuelle Stickermotive für all eure Vereinsmitglieder zu gestalten.
  2. Die so entstandenen Sticker und Alben werden dann in einem Supermarkt in eurer Gegend verkauft.
  3. Die Leute in eurer Stadt oder Gemeinde haben 10 Wochen lang Zeit, Sticker zu kaufen, zu tauschen und einzukleben.
  4. Eure Fans bekommen so einzigartige Alben mit all euren Mitgliedern – und euer Verein die verdiente Aufmerksamkeit.

Das Ganze ist für euren Verein absolut kostenlos. Wenn ihr wollt, könnt ihr sogar noch Sponsor:innen involvieren, damit eure Vereinskasse klingelt. Das einzige, was ihr braucht, sind ein paar Minuten Zeit! Habt ihr? Dann hier entlang:

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