Crashkurs: Nie wieder Verzweiflung mit der Vereinssatzung!

Ein junger Man sitzt verzweifelt an einer Mauer, in der Hand eine ausgedruckte Vereinssatzung

Wie ihr eure Vereinssatzung ändern könnt und warum sie so wichtig ist 

Egal ob es um euer Vereinsleben geht, eure Vereinsarbeit, oder die generelle Idee, die hinter eurem Verein steht: Die Grundlage dafür bildet eure Vereinssatzung. Allerdings wissen auch wir, dass nur die wenigsten Vereinsmitglieder jemals einen Blick in ihre Vereinssatzung werfen. Das ist schade, denn es handelt sich um nichts Geringeres als die “Verfassung” für euren Verein!

In diesem Artikel zeigen wir euch, warum ihr als Vereinsmitglieder ganz genau wissen solltet, was in eurer Vereinssatzung steht. Außerdem erfahrt ihr, wie ihr eure Vereinssatzung ändern könnt – denn das ist, aus gutem Grund, gar nicht so einfach.

Hinweis: Bei konkreten Fragen zu Themen, die Teil des Vereinsrechts sind, solltet ihr euch immer von erfahrenen Fachleuten beraten lassen. Wir geben euch hier gerne einen Überblick, können aber keine verbindliche juristische Beratung leisten. 🐥

Vereinssatzung: die Basics

Zunächst solltet ihr einige grundlegende Fakten verstehen:

  • Eine Vereinssatzung ist kein “nice to have”, sondern eine Voraussetzung, um in Deutschland überhaupt einen eingetragenen Verein gründen zu können. Es handelt sich quasi um die “Verfassung” eures Vereins.
  • Geregelt wird das Ganze über das Vereinsrecht, zu finden im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Wenn ihr eure Vereinssatzung einsehen wollt, könnt ihr euch jederzeit an euren Vereinsvorstand wenden.
  • Eine Abschrift der Satzung findet sich immer auch im Vereinsregister. Wird die Satzung geändert, muss diese Änderung ebenfalls kommuniziert werden.
  • Ergänzend zur Vereinssatzung können bestimmte Themen über Vereinsordnungen geregelt werden, die unkompliziert geändert werden können. 

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Was genau muss in der Vereinssatzung geregelt werden?

Grundsätzlich sind die Regelungen in eurer Vereinssatzung für euer gesamtes Vereinsleben relevant. Dabei gibt es aber Punkte, die eure Vereinssatzung beinhalten muss, andere Punkte, die sie beinhalten sollte, und wieder andere, die sie beinhalten kann.

Zu den Punkten, die in jedem Verein in Deutschland in dessen Vereinssatzung geregelt werden müssen, zählen:

  • der Name des Vereins
  • der genaue Vereinszweck
  • der Vereinssitz
  • Hinweis auf die Eintragung im Vereinsregister

Die folgenden Punkte werden meist auch in Vereinssatzungen reguliert. Wenn ihr dazu in eurem Fall keine Angaben findet, gelten automatisch die Bestimmungen aus dem BGB.

  • die grundlegende Angabe, ob der Verein Mitgliedsbeiträge erhebt oder nicht
  • grundsätzliche Bestimmungen darüber, wer Vereinsmitglied werden kann und wie man den Verein wieder verlassen kann
  • Bestimmungen zur Größe und Struktur des Vereinsvorstandes, darunter, welche Ämter besetzt werden müssen und wer die Amtsinhaber:innen vertreten kann
  • Bestimmungen zu Häufigkeit und Ablauf der Mitgliederversammlungen und wie die dort getroffenen Entscheidungen kommuniziert werden

Grundsätzlich gelten dabei für alle gemeinnützigen Vereine die gleichen Regeln – egal, ob ihr ein Sportverein, ein Förderverein oder ein Schachverein seid. Darüber hinaus können Vereinssatzungen aber recht frei formuliert werden, weswegen es von Verein zu Verein recht große Unterschiede geben kann. 

Wo finde ich eine Mustersatzung für meinen Verein?

Keine Sorge: Vermutlich hat noch niemand einfach so ohne Inspiration eine wasserdichte Vereinssatzung heruntergeschrieben. Daher findet ihr im Netz zahlreiche Mustersatzungen, die euch beim Erstellen eurer eigenen Vereinssatzung helfen können. Zum Beispiel auf der Seite von Deutsches Ehrenamt e.V. findet ihr eine Mustersatzung für eingetragene Vereine und auch eine Mustersatzung für nicht eingetragene Vereine direkt zum Herunterladen.

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Kann ein Verein seine Vereinssatzung ändern?

Wir haben eure Vereinssatzung weiter oben schon mit einer Verfassung verglichen – und dabei nicht übertrieben. Denn eine der größten Gemeinsamkeiten von Vereinssatzung und Verfassung ist, dass beide nicht einfach so geändert werden können.

Das hat auch einen guten Grund: Eine Vereinssatzung legt ebenso wie eine Verfassung grundsätzliche Regeln fest, die einerseits von allen Vereinsmitgliedern (oder Bürger:innen), andererseits aber auch vom Vereinsvorstand (oder den Regierenden) akzeptiert und respektiert werden sollen. Damit ist garantiert, dass sich das Vereinsleben (oder die Politik) nicht von heute auf morgen grundsätzlich ändert und immer den gültigen Abmachungen entspricht. Im Ergebnis bedeutet das Stabilität und Planungssicherheit – ihr habt also die Gewissheit, dass euer Engagement sich lohnt und ihr langfristig auf euren Verein bauen könnt. 

Das ist auch der Grund dafür, warum beispielsweise der Name eures Vereins, der Vereinszweck und die Frage, ob euer Verein Mitgliedsbeiträge erhebt, genau in der Vereinssatzung festgelegt sind: Sollte sich einer dieser Faktoren ändern, würde sich auch euer Verein als solches grundlegend ändern – und genau das soll nicht “einfach so” von oben herab entschieden werden, sondern aus dem ganzen Verein heraus geschehen. Daher müsst ihr, wenn ihr eure Vereinssatzung ändern wollt, immer eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um dort einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Konkret müsst ihr dazu die folgenden Schritte absolvieren:

  1. Idealerweise beruft ihr eine Satzungskommission ein. Diese prüft, ob die gewünschten Änderungen in eurer Satzung überhaupt rechtlich möglich sind und stellt fest, welche Teile der Satzung konkret wie angepasst werden müssen.
  2. Ihr ladet eure Vereinsmitglieder ordnungsgemäß zur Mitgliederversammlung ein. 
  3. Ihr kündigt als Teil der Tagesordnung an, dass ihr eure Vereinssatzung ändern wollt. Dazu gehört, genau zu beschreiben, welche Teile der Satzung geändert werden sollen und welche Optionen zur Abstimmung stehen. Meist ist es sinnvoll, die betreffenden neuen und alten Textpassagen bereits mit der Einladung zur Versammlung an eure Mitglieder zu schicken.
  4. Auf der Versammlung fasst ihr dann den Beschluss, ob und wie eure Satzung geändert werden soll. Dazu führt ihr eine gültige Abstimmung durch.
  5. Die Entscheidung wird protokolliert, sodass auch die Mitglieder, die nicht persönlich anwesend waren, davon Kenntnis haben.
  6. Damit die Änderung eurer Vereinssatzung rechtswirksam wird, müsst ihr diese dem Registergericht melden. Dort solltet ihr euch vorher genau erkundigen, welche Formalitäten dabei zu beachten sind. Das Registergericht wird eure Satzungsänderung dann prüfen und euren Vereinsvorstand entsprechend informieren.

Ihr seht: Wenn ihr eure Vereinssatzung ändern wollt, ist dafür einige Arbeit nötig, außerdem müsst ihr einige juristische Feinheiten beachten und genau wissen, welche Formulierungen welche Auswirkungen haben. Daher ist es wichtig, dass ihr euch vorab genau beraten lasst, ob eure Wünsche überhaupt umsetzbar sind. So vermeidet ihr, dass eure Satzungsänderung vom Registergericht abgelehnt werden muss und der ganze Spaß von vorne beginnt.

Auf einem Tisch liegen Akten, darauf liegt ein Stempel

Vereinssatzung vs. Vereinsordnung

Jetzt wisst ihr, warum ihr die grundlegenden Spielregeln eures Vereins nicht unüberlegt ändern solltet. Wer sich mit Vereinsarbeit auseinandersetzt weiß aber auch, dass bei einigen Fragen schnelle Entscheidungen nötig sind. Nehmen wir als Beispiel die genaue Höhe der Mitgliedsbeiträge, die euer Verein erhebt, und wer genau diese bezahlen muss bzw. davon ausgenommen ist. Hier kommen zwei besondere Faktoren zusammen:

  1. Einerseits ist die genaue Ausgestaltung der Mitgliedsbeiträge in eurem Verein ein wichtiges Thema, das in irgendeiner Art und Weise geregelt werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass je nach Vereinsvorstand willkürliche Entscheidungen getroffen werden.
  2. Andererseits ist es wichtig, bei diesem Thema auch flexibel zu reagieren. Zum Beispiel dann, wenn einige Vereinsmitglieder ihre Beitragszahlungen nicht mehr stemmen können und gezielt davon befreit werden sollen, ist es wichtig, unbürokratisch zu helfen.

Genau für solche Fälle gibt es Vereinsordnungen. Damit könnt ihr dafür sorgen, dass für ein Thema grundsätzliche Bestimmungen festgehalten werden. Diese könnt ihr dann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen ändern, ohne dafür eure ganze Satzung anpassen zu müssen. Das sollte aber natürlich nur dann passieren, wenn ihr sicher seid, dass die Mehrheit eurer Vereinsmitglieder der gleichen Meinung ist wie ihr. Um hier für Sicherheit zu sorgen, könnt ihr in der Vereinssatzung festlegen, wie Vereinsordnungen geändert werden können (bspw. durch einen einfachen Beschluss des Vorstands).

Konkret gibt es einige klassische Themenbereiche, die in viele Vereinen per Vereinsordnung geregelt werden. Üblich sind zum Beispiel:

  • Beitragsordnung
  • Geschäftsordnungen des Vorstands (für verschiedene Bereiche der Vorstandsarbeit)
  • Finanzordnung
  • Reisekostenordnung

Außerdem solltet ihr bei der Arbeit mit Vereinsordnungen zwei wichtige Regeln stets im Hinterkopf behalten:

  1. Der Einsatz von Vereinsordnungen ist, im Gegensatz zur Vereinssatzung, rechtlich nicht geregelt. Für eure Vereinsmitglieder sind die Inhalte eurer Vereinsordnungen aber genauso verbindlich wie die Inhalte der Satzung.
  2. Die Inhalte eurer Vereinsordnung dürfen den Regelungen in der Vereinssatzung auf keinen Fall widersprechen, sondern müssen diese ergänzen.

Das Ziel ist also immer ein reibungsloses Zusammenspiel von Vereinsordnungen und Vereinssatzung. Und wenn ihr das einmal vernünftig austariert habt, steht einer effizienten und langfristig erfolgreichen Vereinsarbeit praktisch nichts mehr im Wege! 🙂

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